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Verbandsbeiträge ab 01.07.2022
Der StWV hat keine Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG, daher wird keine USt. verrechnet.
Auszug aus den Satzungen des Steirischen Wasserversorgungsverbandes (genehmigt mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung GZ.: Fa 13A-35.1023-05/137 vom 17.1.2005):
§ 7 Voranschlag und Kostenaufteilung
(1) Die daraus resultierenden auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Verbandsbeiträge sind vom Vorstand jährlich neu zu berechnen und werden allen Mitgliedern aufgrund des Jahresvoranschlages schriftlich zur Zahlung vorgeschrieben. Die Verbandsbeiträge setzen sich aus einem Grundbeitrag und Leistungsbeiträgen zusammen.
(2) Grundlage für die Ermittlung der Leistungsbeiträge ist die Jahreswasserabgabe-menge des jeweiligen Mitgliedes. Jedes Mitglied hat dem Verband die Jahreswas-serabgabemenge des abgelaufenen Jahres bis spätestens Ende Jänner des Folgejahres schriftlich zu melden.
(3) Die auf die einzelnen Mitglieder entfallenden Verbandsbeiträge sind, wenn nicht ausnahmsweise eine längere Zahlungsfrist vereinbart ist, binnen eines Monats nach Zustellung der Zahlungsvorschreibung einzuzahlen.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 3.12.2004:
Grundbeitrag | € 100,- |
Leistungsbeiträge
(bezogen auf Jahreswasserabgabemenge)
bis 20.000 m³ | € 50,- |
20.001 m³ - 100.000 m³ | € 100,- |
100.001 m³ - 500.000 m³ | € 200,- |
500.001 m³ - 1,000.000 m³ | € 325,- |
über 1,000.000 m³ | € 450,- |