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Eiserne Reserve

Leserbrief zu Artikel „Altes Wasser sorgt für neue Diskussionen“

Kleine Zeitung - Ausgabe Oststeiermark 12. August 2017

und Ausgabe Süd und Südwest um 19. August 2017

 

Zunächst als vier Jahre für die Bezirkshauptmannschaften Hartberg und Fürstenfeld tätiger wasserbautechnischer Sachverständiger und in Kenntnis der Problematik um die Zustände der artesischen Brunnen in diesem Gebiet, sehe ich mich veranlasst, den vom Land Steiermark eingeschlagenen verantwortungsbewussten Weg außerordentlich zu begrüßen. Gerade in Zeiten des Klimawandels und der Zunahme von Umwelteinflüssen muss der Trinkwasserversorgung als existentielle Voraussetzung für die Volksgesundheit höchste Aufmerksamkeit und Absicherung zugeordnet werden. Artesische Wässer mit ihrem hohen Alter und ihrer Unbedenklichkeit sind in erster Linie als „eiserne Reserve“ im Falle des Ausfalls oberflächennaher Grundwässer, beispielsweise infolge Kontaminationen, auf Vorrat zu halten.

Was derzeit landauf landab mit diesen kostbaren Ressourcen passiert, ist in vielen Fällen sorglose Verschwendung eines Lebensmittels und gehört abgestellt bzw. sind Maßnahmen zu ergreifen, die einen maßvollen Umgang damit gewährleisten. Herrn Landesrat Anton Lang ist großer Dank für seine Initiative auszusprechen, langfristig Inn die Zukunft der Trinkwasserversorgung zu planen und mit der Verordnung ein längst fälliges Regulativ zu schaffen, das der Bevölkerung im Ost-. west- und südsteirischen Raum ein kostbares Gut für Notzeiten zu sichern vermag. 

Den betroffenen Betreibern von artesischen Brunnen - ob legal oder illegal - sei geraten, sich mit dem Land Steiermark zu arrangieren, den guten Beispielen bereits vieler gelungener Brunnensanierungen zu folgen, auf die derzeit vorherrschende kurzsichtige Eigennützigkeit zu verzichten und damit Verantwortung für eine gesicherte Wasserversorgung für die nächste Generation zu übernehmen. 

Auch öffentliche Wasserversorger nutzen artesische Brunnen, die konsequent nach dem Stand der Technik und den rechtlichen Vorgaben betrieben werden. Gleiches muss auch für die Betreiber privater artesischer Brunnen gelten und gefordert werden.

In meiner Funktion als Obmann des Steirischen Wasserversorgungsverbandes verwehre ich mich eindringlich dagegen, wenn von Arteser-Besitzern geortet wird, dass „Wassernutzungen“ nur mehr durch öffentliche Wasserversorger erfolgen sollen, um ihr „Wasser gewinnbringend verkaufen“ zu können. Mir ist in diesem Zusammenhang jedenfalls kein Fall bekannt, dass Wasserversorger irgendjemanden gezwungen hätten, an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen. Vielmehr häufen sich in letzter Zeit die Anträge von Einzelversorgern um Anschluss an eine öffentliche Versorgungsanlage, weil deren Dienstleistungen, wie eine österreichweite Umfrage dokumentiert, hohe Versorgungssicherheiten garantieren und damit nahezu hundertprozentige Zufriedenheitswerte erzielen.

Die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen werden gemeinnützig geführt und sind verpflichtet, die Wassergebühren mit Rücksicht auf eventuelle Kreditrückerstattungen und Rücklagen für Reinvestitionen so zu gestalten, dass dieser sozial verträglich für alle Bevölkerungsschichten leitbar bleibt. Wer sich bemüht, die Kostenseite seriös zu beurteilen, wird erkennen müssen, dass ein Preis von rd. €1,60 bis €1,80 exkl. 10% USt. für 1.000 Liter Trinkwasser keinen Spielraum für Spekulationen offenlägest.

Angekündigte Protestierten kosten wesentlich mehr und belasten darüber hinaus auch noch die Umwelt. Dies kann wohl nicht im Sinne der Interessengemeinschaft der Arteser liegen?

 

Dipl.-Ing. Bruno Saurer

Hartberg